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E2617/2015•Verfassungsgerichtshof E2617/2015
E2617/2015Verfassungsgericht09.06.2016
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben
Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
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