Verfassungsgerichtshof E2200/2015

E2200/2015Verfassungsgericht09.06.2016

Regest

VfGH / Berichtigung, VfGH / Wiedereinsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2200/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E2200.2015

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der als "Antrag auf Ergänzung" bezeichnete Antrag werden zurückgewiesen.

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