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E22/2016•Verfassungsgerichtshof E22/2016
E22/2016Verfassungsgericht09.03.2016
Asylrecht, Rückkehrentscheidung, Privat- und Familienleben
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, insoweit damit auch Spruchpunkt III. des vor dem Bundesverwaltungsgericht bekämpften Bescheids des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl bestätigt wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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