Verfassungsgerichtshof E137/2016

E137/2016Verfassungsgericht08.03.2016

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E137/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E137.2016

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616, bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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