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E2131/2015•Verfassungsgerichtshof E2131/2015
E2131/2015Verfassungsgericht08.03.2016
VfGH / Anlassfall, VfGH / Aufhebung Wirkung
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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