E1545/2015 ua•Verfassungsgerichtshof E1545/2015 ua
E1545/2015 uaVerfassungsgericht08.03.2016
VfGH / Anlassfall, VfGH / Aufhebung Wirkung
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Entscheidungen wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.096,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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