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E1477/2015•Verfassungsgerichtshof E1477/2015
E1477/2015Verfassungsgericht08.03.2016
Vereinsrecht, Strafrecht, Privat- und Familienleben, Rechte höchstpersönliche, Determinierungsgebot
I.Der Erstbeschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Erstbeschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
III.Hinsichtlich des Zweitbeschwerdeführers wird das Verfahren eingestellt.
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