Verfassungsgerichtshof E1082/2015

E1082/2015Verfassungsgericht08.03.2016

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1082/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E1082.2015

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerde-führer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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