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E1688/2015•Verfassungsgerichtshof E1688/2015
E1688/2015Verfassungsgericht02.03.2016
Rechtsanwälte, Berufsrecht, Auslegung verfassungskonforme
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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