WI11/2015 ua•Verfassungsgerichtshof WI11/2015 ua
WI11/2015 uaVerfassungsgericht24.02.2016
Wahlen, Gemeinderat, Bürgermeister, Wahlrecht freies, Wahlwerbung, VfGH / Wahlanfechtung
I.Der Anfechtung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Wels vom 27. September 2015 wird nicht stattgegeben.
II.Der Anfechtung der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 27. September 2015 wird nicht stattgegeben.
III.Der Anfechtung der engeren Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 11. Oktober 2015 wird nicht stattgegeben.
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