WI9/2015 ua•Verfassungsgerichtshof WI9/2015 ua
WI9/2015 uaVerfassungsgericht24.02.2016
Wahlen, Gemeinderat, Bürgermeister, Wahlrecht freies, Wahlwerbung, VfGH / Wahlanfechtung
I.Der Anfechtung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Braunau am Inn vom 27. September 2015 wird nicht stattgegeben.
II.Die Anfechtung der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Braunau am Inn vom 27. September 2015 wird zurückgewiesen.
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