Verfassungsgerichtshof E1855/2014

E1855/2014Verfassungsgericht24.02.2016

Regest

Fremdenverkehr, Abgaben, Bankwesen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1855/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E1855.2014

Spruch

I.Die beschwerdeführende Genossenschaft ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Genossenschaft durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.