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E2567/2015•Verfassungsgerichtshof E2567/2015
E2567/2015Verfassungsgericht19.02.2016
Baurecht, Parteistellung, Nachbarrechte, EU-Recht, VfGH / Ablehnung
I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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