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G352/2015•Verfassungsgerichtshof G352/2015
G352/2015Verfassungsgericht10.12.2015
Mindestsicherung, Auslegung verfassungskonforme
In §4 Abs1 Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG), LGBl für Wien Nr 38/2010, wird die Wortfolge ", sich tatsächlich in Wien aufhält" nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
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