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E2406/2015 ua•Verfassungsgerichtshof E2406/2015 ua
E2406/2015 uaVerfassungsgericht10.12.2015
VfGH / Wirkung aufschiebende
Dem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird keine Folge gegeben.
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