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A11/2015•Verfassungsgerichtshof A11/2015
A11/2015Verfassungsgericht10.12.2015
VfGH / Klagen, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Kosten
I.Das Verfahren wird eingestellt.
II.Die Österreichische Post AG ist schuldig, der beklagten Partei zuhanden der Finanzprokuratur die mit € 2.581,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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