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A4/2014•Verfassungsgerichtshof A4/2014
A4/2014Verfassungsgericht10.12.2015
Fremdenrecht, Schubhaft, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kostentragung, Aufwandersatz, VfGH / Klagen, Verjährung
I.Das Klagebegehren besteht dem Grunde nach zu Recht.
II.Die Entscheidung über die Höhe des Klagsanspruches und über die Verfahrenskosten bleibt dem Enderkenntnis vorbehalten.
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