Verfassungsgerichtshof B1060/2013

B1060/2013Verfassungsgericht10.12.2015

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1060/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:B1060.2013

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.