Verfassungsgerichtshof B451/2013

B451/2013Verfassungsgericht10.12.2015

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B451/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:B451.2013

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Das Land Salzburg ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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