G393/2015•Verfassungsgerichtshof G393/2015
G393/2015Verfassungsgericht25.11.2015
Verwaltungsgericht, Landesverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtsverfahren, Zuständigkeit, Rechtspfleger, Baumschutz, Verhandlung mündliche, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Bedenken, VfGH / Prüfungsumfang
I.Der Antrag die Wortfolge ", Aufträge zur Durchführung von Ersatzpflanzungen und nachträgliche Vorschreibung der Ersatzpflanzung" in §26 Z3 lita des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl für Wien Nr 83/2012 idF LGBl für Wien Nr 45/2013, als verfassungswidrig aufzuheben, wird abgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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