G255/2015 ua•Verfassungsgerichtshof G255/2015 ua
G255/2015 uaVerfassungsgericht24.11.2015
Polizei, Sicherheitspolizei, Beschwerderecht, Verwaltungsgericht Zuständigkeit, Bedarfskompetenz, Bedarfsgesetzgebung, Adhäsionskompetenz, VfGH / Präjudizialität
I.Die Anträge werden zurückgewiesen, soweit sie die Aufhebung des §89 Abs4 des Sicherheitspolizeigesetzes – SPG, BGBl Nr 566/1991 idF BGBl I Nr 161/2013, wegen Verfassungswidrigkeit begehren.
II.Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.