Verfassungsgerichtshof E1510/2015 ua

E1510/2015 uaVerfassungsgericht23.11.2015

Regest

Fremdenrecht, Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1510/2015 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E1510.2015

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 des Bundesverfassungsgesetzes zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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