Verfassungsgerichtshof E1168/2015 ua

E1168/2015 uaVerfassungsgericht19.11.2015

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1168/2015 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E1168.2015

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

2. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II.Die Beschwerde gegen das angefochtene Erkenntnis wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

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