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E2012/2014•Verfassungsgerichtshof E2012/2014
E2012/2014Verfassungsgericht19.11.2015
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, insoweit damit die Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten bestätigt wird (Spruchpunkt A.I.), im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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