E1055/2015 ua•Verfassungsgerichtshof E1055/2015 ua
E1055/2015 uaVerfassungsgericht07.10.2015
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Bauplatzgenehmigung
Die Beschwerdeführerinnen sind durch Spruchpunkt II der angefochtenen Erkenntnisse nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
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