Verfassungsgerichtshof E1289/2014

E1289/2014Verfassungsgericht07.10.2015

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1289/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E1289.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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