Verfassungsgerichtshof U528/2013

U528/2013Verfassungsgericht07.10.2015

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U528/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:U528.2013

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Die Entscheidung wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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