Verfassungsgerichtshof G111/2015

G111/2015Verfassungsgericht25.09.2015

Regest

Einkommensteuer, Immobilienertragsteuer, Vertrauensschutz, Rückwirkung, VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G111/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:G111.2015

Spruch

I.Soweit sich der Antrag gegen die Wortfolge "aus privaten Grundstücksveräußerungen (§30) und" in §29 Z2 EStG 1988 sowie gegen die §§30 und 30a EStG 1988 richtet, wird er abgewiesen.

II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

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