Verfassungsgerichtshof U32/2014

U32/2014Verfassungsgericht24.09.2015

Regest

Asylrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Beschwer, VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U32/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:U32.2014

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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