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U32/2014•Verfassungsgerichtshof U32/2014
U32/2014Verfassungsgericht24.09.2015
Asylrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Beschwer, VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten
Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren wird eingestellt.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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