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E865/2015•Verfassungsgerichtshof E865/2015
E865/2015Verfassungsgericht21.09.2015
Naturschutz, Vogelschutz, Entschädigung, Fristen, EU-Recht Richtlinie
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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