Verfassungsgerichtshof E719/2015

E719/2015Verfassungsgericht21.09.2015

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Beschwer, VfGH / Kosten, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E719/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E719.2015

Spruch

I.Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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