Verfassungsgerichtshof G46/2015

G46/2015Verfassungsgericht03.07.2015

Regest

Strafrecht, Strafprozessrecht, Ermittlungsverfahren, Verschwiegenheitspflicht, Auslegung eines Gesetzes, Legalitätsprinzip, Determinierungsgebot, Eigentumseingriff, Auslegung verfassungskonforme, Rechtsschutz, VfGH / Parteiantrag, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G46/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:G46.2015

Spruch

I.Der Antrag wird hinsichtlich des Erstantragstellers zurückgewiesen.

II.In Ansehung der Zweit- und der Drittantragstellerin wird der Antrag abgewiesen.

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