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E1219/2014•Verfassungsgerichtshof E1219/2014
E1219/2014Verfassungsgericht02.07.2015
Vereinsrecht, Strafe (Verwaltungsstrafrecht), VfGH / Prüfungsmaßstab
Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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