Verfassungsgerichtshof E231/2015 ua

E231/2015 uaVerfassungsgericht01.07.2015

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E231/2015 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E231.2015

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.008,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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