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E231/2015 ua•Verfassungsgerichtshof E231/2015 ua
E231/2015 uaVerfassungsgericht01.07.2015
VfGH / Anlassfall, VfGH / Aufhebung Wirkung
I.Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.008,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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