Verfassungsgerichtshof E599/2014

E599/2014Verfassungsgericht25.06.2015

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E599/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E599.2014

Spruch

I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

III.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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