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E1218/2014 ua•Verfassungsgerichtshof E1218/2014 ua
E1218/2014 uaVerfassungsgericht19.06.2015
Stabilitätsabgabe, Bankwesen, Rechtspolitik, Legalitätsprinzip, Vertrauensschutz, Rückwirkung, Abgaben, Steuerbefreiungen
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
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