Verfassungsgerichtshof E1218/2014 ua

E1218/2014 uaVerfassungsgericht19.06.2015

Regest

Stabilitätsabgabe, Bankwesen, Rechtspolitik, Legalitätsprinzip, Vertrauensschutz, Rückwirkung, Abgaben, Steuerbefreiungen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1218/2014 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E1218.2014

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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