Verfassungsgerichtshof WI1/2015

WI1/2015Verfassungsgericht18.06.2015

Regest

Wahlen, Gemeinderat, Stimmzettel, Wahlkarten, Ermittlungsverfahren, VfGH / Wahlanfechtung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WI1/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:WI1.2015

Spruch

I.Der Anfechtung wird insoweit stattgegeben, als sie die Wahlsprengel 8, 14, 21 und 28 betrifft.

Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Baden bei Wien am 25. Jänner 2015 wird hinsichtlich der Wahlsprengel 8, 14, 21 und 28 insoweit aufgehoben, als es der Veröffentlichung der Wahlvorschläge nachfolgt.

II.Im Übrigen wird der Anfechtung nicht stattgegeben.

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