Verfassungsgerichtshof E666/2015

E666/2015Verfassungsgericht18.06.2015

Regest

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Bindung (der Verwaltungsbehörden), VfGH / Anlassverfahren, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E666/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E666.2015

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Beschluss in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Das Land Niederösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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