Verfassungsgerichtshof A15/2013

A15/2013Verfassungsgericht18.06.2015

Regest

VfGH / Klagen, Leichen- und Bestattungswesen, Hoheitsverwaltung, Privatwirtschaftsverwaltung, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kostentragung, Kostenersatz, Aufwandersatz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A15/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:A15.2013

Spruch

I.Die Klage wird zurückgewiesen.

II.Die klagenden Gemeinden sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Gemeinde die mit € 3.020,50 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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