Verfassungsgerichtshof B44/2014

B44/2014Verfassungsgericht15.06.2015

Regest

Fremdenrecht, Bescheidbegriff, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Bescheidbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B44/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:B44.2014

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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