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B682/2013•Verfassungsgerichtshof B682/2013
B682/2013Verfassungsgericht15.06.2015
VfGH / Wiedereinsetzung, elektronischer Rechtsverkehr, VfGH / Fristen, VfGH / Abtretung
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird als verspätet zurückgewiesen.
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