Verfassungsgerichtshof B682/2013

B682/2013Verfassungsgericht15.06.2015

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung, elektronischer Rechtsverkehr, VfGH / Fristen, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B682/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:B682.2013

Spruch

I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.

II.Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird als verspätet zurückgewiesen.

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