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E547/2015•Verfassungsgerichtshof E547/2015
E547/2015Verfassungsgericht12.06.2015
Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, VfGH / Aufhebung Wirkung, Entscheidung Trennbarkeit
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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