Verfassungsgerichtshof E933/2014

E933/2014Verfassungsgericht12.06.2015

Regest

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Kosten, Beschwer

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E933/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E933.2014

Spruch

I.Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

II.Kosten werden nicht zugesprochen.

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