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E464/2014•Verfassungsgerichtshof E464/2014
E464/2014Verfassungsgericht12.06.2015
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, VfGH / Abtretung
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 7. April 2014, Z LVwG150064/6/DM/WP, an den Verwaltungsgerichtshof wird zurückgewiesen.
III.Der Antrag auf Feststellung, dass die gegen das vorbezeichnete Erkenntnis an den Verwaltungsgerichtshof erhobene außerordentliche Revision rechtzeitig gewesen sei, wird zurückgewiesen.
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