Verfassungsgerichtshof U1099/2013 ua

U1099/2013 uaVerfassungsgericht12.06.2015

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Behördenzuständigkeit, Behördenzusammensetzung, Asylgerichtshof, Ermittlungsverfahren, Verhandlung mündliche, EU-Recht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U1099/2013 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:U1099.2013

Spruch

I.Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Entscheidungen in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und die Zweitbeschwerdeführerin ist überdies in ihrem Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß Art47 Abs2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt worden.Die Entscheidungen werden aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Erstbeschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten sowie der Zweitbeschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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