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E602/2015 ua•Verfassungsgerichtshof E602/2015 ua
E602/2015 uaVerfassungsgericht11.06.2015
Asylrecht, Ermittlungsverfahren
I.1. Die Zweitbeschwerdeführerin ist durch das sie betreffende Erkenntnis in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis betreffend die Zweitbeschwerdeführerin wird aufgehoben.
2. Die Behandlung der Beschwerde wird, soweit sie sich gegen das Erkenntnis betreffend die Erstbeschwerdeführerin wendet, abgelehnt.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Zweitbeschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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