A4/2015•Verfassungsgerichtshof A4/2015
A4/2015Verfassungsgericht11.06.2015
Verwaltungsstrafrecht, Sicherheitsleistung, VfGH / Klagen, VfGH / Kosten
Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, der klagenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 804,05 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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