B888/2013•Verfassungsgerichtshof B888/2013
B888/2013Verfassungsgericht20.02.2015
Sozialversicherung, Ärzte
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
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