E60/2015•Verfassungsgerichtshof E60/2015
E60/2015Verfassungsgericht19.02.2015
Lehrer, Landeslehrer, Parteistellung Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, Besetzungsvorschlag, Verwaltungsgerichtsverfahren, Verwaltungsgericht, Landesverwaltungsgericht, Anwendbarkeit AVG, Anwendbarkeit eines Gesetzes
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Beschluss im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Das Land Burgenland ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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