Verfassungsgerichtshof E21/2015

E21/2015Verfassungsgericht19.02.2015

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E21/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E21.2015

Spruch

I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.

II.Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen.

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